Hunderttausende KI-generierte Songs. Milliarden Streams. Zeitweise 10.000 gefälschte Hörer gleichzeitig. Und mehr als acht Millionen Dollar an erschlichenen Tantiemen.
Am 6. Oktober 2026 verurteilte ein Bundesrichter in Manhattan den 54-jährigen Michael Smith zu 18 Monaten Gefängnis und anschließend zwei Jahren behördlicher Aufsicht. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 8.091.843,64 US-Dollar an. Smith hatte sich bereits im März wegen Verschwörung zum elektronischen Betrug schuldig bekannt. Das US-Justizministerium bestätigte das Urteil.
Bemerkenswert ist nicht nur, dass hier KI zum Musikmachen eingesetzt wurde. KI lieferte einem bestehenden Streaming-Betrugssystem den Rohstoff, den es für die Skalierung brauchte: eine riesige Menge neuer Songs.
Smith wurde nicht dafür verurteilt, KI-Musik zu erstellen. Er wurde verurteilt, weil er gefälschte Hörer einsetzte, um Lizenzzahlungen zu manipulieren. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Das Urteil im Überblick
| Punkt | Bestätigte Information |
|---|---|
| Verurteilter | Michael Smith aus Cornelius, North Carolina |
| Tatzeitraum | 2017 bis 2024 |
| Genannte Dienste | Spotify, Apple Music, Amazon Music, YouTube Music |
| Musikkatalog | Hunderttausende KI-generierte Titel |
| Ausmaß | Milliarden künstliche Streams; zeitweise bis zu 10.000 Bot-Konten |
| Schuldeingeständnis | 19. März 2026 – Verschwörung zum elektronischen Betrug |
| Urteil | 6. Oktober 2026 – 18 Monate Gefängnis |
| Weitere Sanktion | Zwei Jahre Aufsicht nach der Haft |
| Vermögenseinziehung | 8.091.843,64 US-Dollar |
Die Angaben stammen aus der Urteilsmitteilung des Justizministeriums und der Mitteilung zum Schuldeingeständnis.
Wie verdient man Millionen mit Musik, die niemand wirklich hören muss?
Die ursprüngliche Anklageschrift beschreibt ein System aus fünf Bausteinen:
- Konten, die echte Abonnenten vortäuschten. Falsche Identitäten, E-Mail-Adressen, Zahlungskarten und Abonnements verschafften automatisierten Konten Zugang zu den Musikdiensten.
- Automatisierte Wiedergabe in der Cloud. Virtuelle Computer betrieben mehrere Streamingkonten gleichzeitig. Software-Makros hielten die Wiedergabe am Laufen.
- Ein möglichst großer Musikkatalog. Statt einen einzelnen Song verdächtig oft abzuspielen, wurden die Streams auf viele Titel verteilt.
- Massenhaft erzeugte KI-Musik. Smith bezog über Mitwirkende Hunderttausende generierte Songs und veröffentlichte sie unter erfundenen Song- und Künstlernamen.
- Auszahlung der Tantiemen. Die als echte Hörvorgänge dargestellten Streams führten zu Lizenzzahlungen zugunsten der an dem System beteiligten Rechteinhaber.
Schon in einer E-Mail von Dezember 2018 machte Smith deutlich, warum die Musikmenge so wichtig war. Laut der US-Justizbehörde brauchte er "a TON of songs fast", um bestehende Maßnahmen gegen Betrug zu umgehen. Übersetzt: möglichst viele Songs, möglichst schnell.
Die Anklage nennt sogar Beispiele für zufällig erzeugte Namen: Titel wie „Zygophyceae“ und „Zymogenic“ oder einen angeblichen Künstler namens „Calm Baseball“. Keiner dieser Songs musste zum Hit werden. Er musste lediglich wie ein weiterer unauffälliger Eintrag in einem riesigen Katalog wirken.
Die frühe Rechnung: 661.440 Streams pro Tag
In der Anklageschrift wird eine E-Mail aus Oktober 2017 beschrieben, in der Smith seine damalige Kalkulation darlegte:
| Bestandteil | Smiths Kalkulation von 2017 |
|---|---|
| Cloud-Dienstkonten | 52 |
| Bot-Konten pro Cloud-Konto | 20 |
| Bot-Konten insgesamt | 1.040 |
| Angenommene Streams pro Bot und Tag | 636 |
| Kalkulierte Streams pro Tag | 661.440 |
| Angenommene Vergütung pro Stream | 0,005 US-Dollar |
| Prognostizierte Einnahmen im Jahr | 1.207.128 US-Dollar |
Damit kam Smith rechnerisch auf rund 3.307 Dollar täglich. Das ist seine damalige Eigenschätzung, keine unabhängig bestätigte Tagesauszahlung und erst recht kein allgemeingültiger Betrag pro Stream. Die Zahlen stehen auf Seite 7 der Anklageschrift.
Später wurde das Netzwerk deutlich größer. Laut der Urteilsmitteilung von 2026 nutzte Smith zeitweise bis zu 10.000 Bot-Konten gleichzeitig.
Der Vergleich mit Taylor Swift stimmt – aber nur unter einer wichtigen Einschränkung
Eine Zahl aus den Gerichtsunterlagen ist besonders auffällig:
| YouTube Music, April 2023 | Streams über Familienabos |
|---|---|
| Gesamter Musikkatalog von Taylor Swift | 9,3 Millionen |
| Künstliche Streams von Smiths KI-Musik | 80,9 Millionen |
In diesem konkreten Ausschnitt von YouTube Music, also bei Familienabonnements in einem bestimmten Monat, erzeugten Smiths Bots ungefähr 8,7-mal so viele Streams wie der gesamte Taylor-Swift-Katalog.
Das bedeutet nicht, dass Smith insgesamt mehr gehört wurde als Taylor Swift – weder auf Spotify noch auf YouTube Music oder über alle Plattformen hinweg. Die Zahl bezieht sich auf einen Dienst, einen Monat und eine Abo-Kategorie. Außerdem stammten Smiths Aufrufe nicht von einem echten Publikum.
Der Vergleich ist direkt in der Mitteilung des US-Justizministeriums vom 6. Oktober dokumentiert. Er ist auch ohne übertriebene Schlagzeile bemerkenswert genug.
Acht oder zehn Millionen Dollar: Welche Zahl stimmt?
Je nach Bericht tauchen unterschiedliche Summen auf. Sie beziehen sich auf verschiedene Phasen und Berechnungen:
- Mehr als zehn Millionen Dollar war die Summe, die die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im September 2024 zunächst vorwarf. Eine Anklagebehauptung ist noch keine endgültige gerichtliche Feststellung.
- Mehr als acht Millionen Dollar nennt das US-Justizministerium im Zusammenhang mit Smiths Schuldeingeständnis und dem Urteil.
- 8.091.843,64 Dollar beträgt die gerichtlich angeordnete Vermögenseinziehung. Es handelt sich nicht einfach um ein gewöhnliches Bußgeld und auch nicht um einen nachgewiesenen persönlichen Nettogewinn nach allen Kosten.
- Ungefähr 60.000 Dollar soll Smith nach Angaben von Spotify auf dieser Plattform erzielt haben. Music Business Worldwide berichtete über die Spotify-Stellungnahme. Spotify führte die Begrenzung auf eigene Schutzmaßnahmen zurück.
Die acht Millionen kamen also nicht allein von Spotify. Das Verfahren betrifft mehrere Plattformen und unterschiedliche Vergütungswege.
Auch die Formulierung, Smith habe persönlich acht Millionen Dollar Gewinn behalten, wäre zu weitgehend. Die vereinbarte Einziehungssumme beweist keinen entsprechend hohen Gewinn nach allen Ausgaben.
Warum die Fake-Streams anderen Musikern Geld wegnehmen
Ein Stream ist nicht überall gleich viel wert. Musikdienste führen abhängig von Abonnement, Markt und Rechtevereinbarungen Vergütungspools. Daraus werden Rechteinhaber nach bestimmten Verteilungsschlüsseln bezahlt. Ein allgemeiner Fixpreis von beispielsweise einem halben Cent pro Wiedergabe existiert so nicht.
Das Problem liegt im Anteil am Pool.
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Vergütungspool enthält 900.000 gültige Wiedergaben. Kommen 100.000 betrügerische Aufrufe dazu, die als legitim gezählt werden, sinkt der Anteil der echten Streams von 100 auf 90 Prozent.
Dieses Beispiel ist eine Illustration, keine Berechnung des tatsächlichen Schadens im Fall Smith. Es zeigt aber, warum ein einzelner Fake-Stream nicht für sich genommen viel bewirken muss, um insgesamt erheblichen Schaden anzurichten.
Dazu kommt ein zweites Problem: Manipulierte Hörzahlen verfälschen Daten, auf die Künstler, Labels und Plattformen ihre Entscheidungen stützen. Wie Spotify seinen Vergütungspool berechnet, erklärt der offizielle Leitfaden für Künstler. Auch das US Copyright Office untersucht ausdrücklich die Verwässerung von Tantiemenpools durch Streaming-Betrug.
Smiths Verteidigung argumentierte, bei einzelnen Künstlern lasse sich praktisch kein konkreter Schaden feststellen. Dass ein Verlust auf viele Betroffene verteilt ist, bedeutet aber nicht, dass der Gesamtschaden verschwindet.
Warum nur 18 Monate Gefängnis?
Zwischen den Vorstellungen der Verfahrensbeteiligten lagen erhebliche Unterschiede:
| Position | Vorgesehene oder geforderte Strafe |
|---|---|
| Bundesstaatsanwaltschaft | Mindestens 46 Monate |
| Strafzumessungsrichtlinien | 46 bis 57 Monate |
| US-Bewährungshilfe | 24 Monate |
| Verteidigung | Bewährung ohne Haft |
| Richter John G. Koeltl | 18 Monate Gefängnis |
Die Zahlen gehen aus dem Urteilsbericht von Music Business Worldwide vom 7. Oktober 2026 und den dort beschriebenen Unterlagen hervor.
Die Verteidigung verwies unter anderem darauf, dass für einzelne Musiker kein spürbarer Schaden nachweisbar sei. Die Staatsanwaltschaft forderte eine deutlich stärkere Abschreckung. Der Richter entschied sich letztlich für eine Haftstrafe unterhalb der genannten Empfehlungen.
Aus der Dauer der Strafe folgt nicht, dass das Gericht den wirtschaftlichen Schaden für unerheblich hielt. Ohne vollständige richterliche Begründung sollte man auch keine angeblichen Beweggründe für genau diese Strafhöhe erfinden.
Wichtig: 2024 war Smith zunächst wegen drei Straftatbeständen angeklagt worden. 2026 bekannte er sich in einem Anklagepunkt, nämlich der Verschwörung zum elektronischen Betrug, schuldig. Dessen gesetzliche Höchststrafe beträgt fünf Jahre. Er wurde also nicht in allen ursprünglichen Punkten verurteilt.
Ist KI-Musik jetzt illegal?
Nein. Das Erstellen von KI-Musik war nicht die Straftat.
Verurteilt wurde Smith wegen des betrügerischen Systems: erfundene Identitäten, manipulierte Wiedergaben, Täuschung der Plattformen und unrechtmäßige Zahlungen.
Ob jemand mit einem Musikgenerator urheberrechtlich zulässige Songs erstellt, ist eine andere Frage. Dabei können Lizenzbedingungen, Trainingsmaterial, geschützte Melodien und geklonte Stimmen relevant sein. Das war jedoch nicht der Kern dieses Urteils.
Auch eine konkrete Plattform wie Suno oder Udio sollte man nicht ohne Beleg verantwortlich machen. In der Anklage ist von einer nicht namentlich genannten KI-Musikfirma und weiteren Beteiligten die Rede. Dass Smith einen bestimmten heutigen Musikgenerator eingesetzt habe, ist damit nicht nachgewiesen.
Ich habe mich bereits in KI-Musik und Kreativität und KI-Musik, Rechten und Verantwortung mit anderen Seiten dieses Themas beschäftigt. Man kann KI als kreatives Werkzeug ernst nehmen und gleichzeitig Streaming-Betrug klar ablehnen.
Was unternehmen Spotify und andere Streamingdienste?
Es gibt keine einzelne technische Maßnahme, die das Problem vollständig löst. Zwei Ansätze sind besonders interessant.
Spotify änderte im April 2024 seine Regeln für die Vergütung von Musikaufnahmen. Ein Titel muss in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 1.000 Streams erreichen, um bei der Berechnung dieses Vergütungspools berücksichtigt zu werden. Weitere Voraussetzungen gelten ebenfalls. Die Regel betrifft die Vergütung für Aufnahmen, nicht gleichermaßen die Rechte an der Musikkomposition. Spotify erklärt im Royalties Guide, dass die Änderung auch massenhafte Uploads mit minimalen Einnahmen weniger attraktiv machen soll.
Das macht bestimmte Manipulationsmodelle schwieriger. Es beweist aber nicht, dass jeder Song oberhalb dieser Grenze echte Hörer hat oder dass Betrug dadurch ausgeschlossen wäre.
Deezer meldete im Juli 2026 eine andere Größenordnung: Fast 90.000 vollständig KI-generierte Titel pro Tag erreichten die Plattform im Juni. An Spitzentagen machten sie mehr als die Hälfte aller Neu-Uploads aus. Gleichzeitig entfielen laut Deezer nur ein bis drei Prozent der gesamten Streams auf KI-Musik. Für 2025 habe der Dienst bis zu 85 Prozent der Streams auf vollständig KI-generierten Songs als betrügerisch identifiziert und nicht vergütet.
Das sind Deezers eigene Plattformangaben. Sie bedeuten nicht, dass 85 Prozent sämtlicher KI-Musik weltweit betrügerisch ist. Deezer kennzeichnet erkannte KI-Musik, entfernt sie aus algorithmischen und redaktionellen Empfehlungen und geht gegen Titel vor, die für Streaming-Betrug eingesetzt werden.
Aus technischer Sicht ist das Problem anspruchsvoller als die Frage „Ist dieser Song KI-generiert?“. Auch echte Musik kann mit Bots manipuliert werden. Und KI-Musik kann selbstverständlich von echten Menschen gehört werden. Entscheidend ist die Echtheit der Nutzung, nicht allein die Produktionsmethode.
Nur einen Tag nach dem Urteil begann eine neue US-Untersuchung
Am 7. Oktober 2026, also genau einen Tag nach Smiths Verurteilung, startete das US Copyright Office eine öffentliche Untersuchung zu Streaming-Betrug.
Dabei geht es um Bot-Farmen, Click-Farmen, manipulierte Playlists, gekaperte Konten, vorhandene Erkennungsverfahren und mögliche rechtliche oder freiwillige Maßnahmen. Beiträge können bis zum 23. November 2026 eingereicht werden; Stellungnahmen dazu sind bis zum 21. Dezember 2026 möglich.
Eine solche Untersuchung ist noch kein neues Gesetz. Sie zeigt aber, dass es inzwischen nicht mehr nur um einzelne Betrüger geht, sondern um die grundsätzliche Frage, wie Musikplattformen echte Nutzung erkennen und fair vergüten können.
Übrigens war dies nicht der weltweit erste Strafprozess wegen Streaming-Betrugs. In Dänemark gab es bereits einen Fall, zu dem die dortige Staatsanwaltschaft im Februar 2025 ein Berufungsurteil veröffentlichte. Der Fall Smith ist nach Darstellung des US-Justizministeriums vielmehr das erste US-Strafverfahren dieser Art mit KI-gestützter Musikproduktion.
Mein Fazit: Ausgenutzt wurde vor allem das Vergütungssystem
Die KI-Songs lieferten das Angebot. Die Bots simulierten die Nachfrage. Und das Vergütungssystem wandelte diese künstliche Nachfrage in echte Zahlungen um.
Genau das finde ich an diesem Fall so bemerkenswert.
KI hat die massenhafte Erzeugung neuer Musik enorm vereinfacht. Der Anreiz, Hörzahlen zu manipulieren, existierte allerdings schon lange davor. Erfolgreich war das System nur, solange automatisierte Wiedergaben als legitime Nutzung behandelt wurden und auf dieser Grundlage Geld floss.
Die richtige Antwort sind bessere Betrugserkennung, nachvollziehbare Abrechnungen und Konsequenzen für Manipulation – nicht der pauschale Verdacht gegen unabhängige Musiker oder Menschen, die KI bei ihrer kreativen Arbeit einsetzen.
Ein Song darf künstlich erzeugt sein. Das Publikum darf nicht erfunden werden, wenn dafür echte Tantiemen fließen sollen.
Quellen und Faktencheck
- US-Justizministerium – Urteil vom 6. Oktober 2026 – Strafmaß, Umfang, Taylor-Swift-Vergleich und Vermögenseinziehung.
- US-Justizministerium – Schuldeingeständnis vom 19. März 2026 – Straftatbestand und vereinbarter Betrag.
- United States v. Michael Smith – Anklageschrift von 2024 (PDF) – Bot-Modell, Cloud-Infrastruktur und ursprüngliche Vorwürfe.
- Music Business Worldwide – Bericht zum Urteil vom 7. Oktober 2026 – Forderungen zur Strafhöhe und Stellungnahmen.
- Spotify for Artists – offizieller Leitfaden zu Lizenzzahlungen – Regeln für die Vergütung von Musikaufnahmen.
- Deezer Newsroom – KI-Musik-Statistiken vom 21. Juli 2026 – KI-Uploads und erkannte betrügerische Streams.
- US Copyright Office – öffentliche Untersuchung vom 7. Oktober 2026 – Untersuchungsgegenstand und Fristen.
- Dänische Staatsanwaltschaft – Berufungsurteil vom 5. Februar 2025 – früherer Streaming-Betrugsfall außerhalb der USA.
Recherche zuletzt am 14. Oktober 2026 geprüft. Historische Kalkulationen und technische Angaben aus der Anklageschrift von 2024 sind als Vorwürfe beziehungsweise als Smiths Eigenschätzungen gekennzeichnet, soweit sie keine unabhängig bestätigten Messwerte darstellen.